In der betrieblichen Altersvorsorge stellt der Gesetzgeber hohe Ansprüche an die Aufzeichnung- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers.
Einerseits aus dem Schutzgedanken des Arbeitsrechtes heraus, andererseits als „Gegenleistung“ für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Förderung.
Im Rahmen einer individuell an das Unternehmen angepassten Versorgungszusage und digitalen Prozessen erfüllen Sie automatisch die komplexen rechtliche Anforderung und vermeiden folglich eventuelle Schadenersatzansprüche.