Nachweisgesetz (NachwG)

Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie im Zivilrecht

Arbeitgeber
müssen
dokumentieren

Ab dem 1. August 2022 sind, aufgrund des neuen Nachweisgesetzes (NachwG), welches durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 in nationales Recht geändert wurde, alle Arbeitgeber verpflichtet, die Bedingungen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) dokumentiert festzuhalten. Diese Regelung dient nicht nur der Transparenz, sondern schützt auch vor rechtlichen Risiken. Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer schriftlich über die Zusammensetzung und die Auszahlung von Betriebsrenten informieren. Aus juristischer Sicht stellt eine betriebliche Versorgungsordnung die beste Möglichkeit dar, diese Pflicht ordnungsgemäß und rechtssicher umzusetzen.


Durch diese Neuregelung soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte im Rahmen der bAV umfassend informiert werden und so eine größere Transparenz besteht. Die Versorgungsordnung dient damit auch als Beweismittel im Streitfall.

Was
bedeuted
das?

Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie ihre bisherigen Regelungen zur bAV anpassen und in Textform fixieren müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

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