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Fühlen Sie sich nach einem Unfall besonders unterstützt



Assistance

Mahlzeitendienst
 

Es erfolgt die Versorgung der versicherten Person und ggf. eines in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden Ehe- bzw. Lebenspartners mit sieben Hauptmahlzeiten nach vorheriger freier Auswahl aus dem angebotenen Menüsortiment. Die Menüs werden je nach Möglichkeit des Dienstleisters jeweils wochenweise (7 Mahlzeiten) tiefgekühlt oder täglich warm angeliefert. Die Kosten für die Mahlzeiten werden übernommen.

Reinigung der Wohnung
 

Der allgemein übliche Lebensbereich (z.B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) wird einmal wöchentlich gereinigt. Dies setzt voraus, dass sich die Wohnung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zustand befand.

Besorgungen und Einkäufe
 

Besorgungen und Einkäufe werden bis zu zweimal pro Woche durchgeführt.
Zu Besorgungen und Einkäufen zählen:

  • das Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfs,
  • das Einkaufen (einschließlich Arzneimittelbeschaffung) und notwendige Besorgungen (z.B. Bankgänge, Abholung von Rezepten, Bringen/Abholen von Wäsche bei einer Reinigung),
  • die Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel,
  • die Anleitung zur Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln.

Die Kosten für die Lebensmittel, Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie für die Reinigung werden nicht übernommen.

Waschen und Pflegen der Wäsche
 

Einmal wöchentlich wird bei Bedarf

  • das Waschen und Trocknen,
  • das Bügeln,
  • das Ausbessern,
  • das Sortieren und Einräumen der Wäsche,
  • die Schuhpflege

übernommen.

Begleitung/Fahrdienst bei Arzt- und Behördengängen
 

Für eine Dauer von bis zu vier Wochen wird bis zu zweimal wöchentlich die versicherte Person bei Behördengängen und Arztbesuchen begleitet, wenn persönliches Erscheinen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist.

Bis zu zweimal wöchentlich wird die versicherte Person zu Behördengängen und Arztbesuchen gebracht und wieder abgeholt, wenn persönliches Erscheinen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist.

Bei Bedarf wird die versicherte Person bis zu zweimal wöchentlich zur Krankengymnastik und zu Therapien gebracht und wieder abgeholt.

Leistungen der Grundpflege
 

Die versicherte Person erhält bei Bedarf für bis zu vier Wochen eine Grundpflege. Zu den Leistungen der Grundpflege zählen:

  • Körperpflege,
  • Hilfe beim An- und Auskleiden,
  • Hilfe bei der Verrichtung der Notdurft,
  • Lagerung im Bett,
  • Hilfe bei der Durchführung von Bewegungsübungen,
  • Zubereitung von Mahlzeiten,
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
Vermittlung einer Tierbetreuung
 

Für die gewöhnlichen Haustiere der versicherten Person (z.B. Hunde, Katzen, Fische, Vögel) wird eine Tierbetreuung vermittelt. Die Kosten des Tiertransportes zur und von der Betreuungsstätte und der Betreuung selbst sind nicht versichert.

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